Um im Internet per Kreditkarte einkaufen zu können, muss man keine Karte vorzeigen, keine Unterschrift wird auf Übereinstimmung mit der Handschrift auf der Kreditkarte geprüft. Die Kartenzahlung ist damit sehr einfach, bereitet vielen potenziellen Online-Kunden aber auch Sorgen: Wer erhält Zugriff, wenn ich meine Kartendaten auf einer Webseite eingebe?
Vor allem bei hohen Verfügungsrahmen kann durch Missbrauch der Daten erheblicher Schaden entstehen. Selbst wenn der später erstattet wird, muss der Karteninhaber eventuell mit erheblichen Beträgen in Vorleistung gehen. Eine virtuelle Kreditkarte mit begrenztem Guthaben birgt weniger Risiken.
Prepaid oder mit Kreditvertrag
Virtuelle Kreditkarten sind grundsätzlich keine echten Kreditkarten, sondern sie müssen mit Guthaben aufgeladen werden, um damit bezahlen zu können. Der Vorteil: Es gibt keine Schufa-Anfrage, deshalb können auch Menschen mit aus Bankensicht problematischer Bonität eine virtuelle Kreditkarte bekommen. Manche Anbieter wie www.kredu.de kombinieren die virtuelle Kreditkarte mit einem Sofortkredit. Rechtlich sind das zwar zwei Paar Schuhe, wirtschaftlich steht der Kreditbetrag als Kartenguthaben zur Verfügung, sodass Kartenzahlungen bis zu dieser Summe möglich sind, ohne die Karte vorher selbst aufzuladen.
Diese Daten werden benötigt
Zum Bezahlen im Internet mit Kreditkarte sind nur wenige Angaben nötig. Statt sie auf eine Plastikkarte zu prägen oder zu drucken, können sie auch in digitaler Form übermittelt werden. Da ist zunächst die Kreditkartennummer, die üblicherweise aus 16 Stellen besteht. Ihr Aufbau ist genormt, so bezeichnen zum Beispiel die ersten vier Stellen die Bank, die die Karte ausgegeben hat. Nächster Bestandteil ist der Name des Karteninhabers. Bei uns ist es aber zulässig, Guthaben bis 100 Euro auch anonym auf eine Karte zu laden. Solche anonymen Prepaid-Karten sind frei verkäuflich. Erst bei höheren Beträgen ist eine Identitätsfeststellung per Post- oder Video-Ident erforderlich. Auch virtuelle Kreditkarten haben eine begrenzte Gültigkeit. Monat und Jahr gehören bei Zahlungsvorgängen zu den Pflichtangaben. Schließlich gibt es noch eine Sicherheitsprüfnummer (CVC- oder CVV-Nummer), die bei physischen Karten auf der Rückseite aufgedruckt ist.
Hat man alle diese Informationen zusammen, steht einem Zahlungsvorgang im Internet oder am Telefon nichts mehr im Wege. Virtuelle Kreditkarten lassen sich außerdem als Zahlungsmethode in digitalen Geldbörsen (Wallets) auf dem Smartphone hinterlegen, sodass in begrenztem Umfang auch Zahlungen in Geschäften möglich sind. Zur Erhöhung der Sicherheit bieten einige virtuelle Kreditkarten Einmal-Daten – die Kartennummer und zugehörige Daten werden für jeden Zahlungsvorgang neu generiert und sind danach wertlos, selbst wenn sie in falsche Hände geraten.
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