Der Online-Versandhändler Amazon bietet seit 2007 auch in Deutschland die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei “Amazon Prime” an. Kunden, die hierfür jährlich einen Betrag von 29 Euro zahlen, genießen zahlreiche Vorteile beim Online-Shopping, zum Beispiel kostenlosen Expressversand, kostenlosen Zugang zur Kindle-Leihbücherei oder kostenlosen Versand auch für Waren im Wert von unter 20 Euro.
Um die Käufer für dieses Bonusprogramm zu gewinnen, offeriert Amazon einen Monat kostenlose Probemitgliedschaft. Während dieser Zeit kann man alle Vorteile unbegrenzt nutzen. Was Amazon aber nicht klar ersichtlich aufzeigt: Wer nicht selbstständig kündigt, der wird nach Ablauf des Testmonats automatisch Mitglied bei Amazon Prime und muss die 29 Euro Jahresgebühr im Voraus bezahlen. Gegen diese Praxis des nicht direkt ersichtlichen, automatisch abgeschlossenen Abonnements bei einer Probemitgliedschaft hat der VerbraucherService Bayern (VSB) im Juni diesen Jahres eine einstweilige Verfügung erwirkt, denn: Amazon verstößt hierbei gegen die von der Bundesregierung entwickelte und sogar im BGB festgehaltene “Button-Lösung”, die besagt, dass sämtliche Kosten (inklusive Versandkosten) und Abonnementlaufzeiten sofort klar ersichtlich und direkt beim Button platziert sein müssen. Das Landgericht München I gab dem Antrag statt, und Amazon reagierte prompt: Bereits kurz danach wurden die Anmeldebuttons für Amazon Prime umgestaltet, sie zeigen jetzt direkt alle Kosten auf und weisen auch darauf hin, dass innerhalb eines Monats gekündigt werden muss, wenn kein Interesse an einem kostenpflichtigen Prime-Account besteht.
Noch ist das Urteil des Landgerichts München I zwar nichts rechtskräftig, aber die Entscheidung wäre gut für den Verbraucher: Wer den Button “Jetzt kostenlos testen” zur Anmeldung bei Amazon Prime verwendet hat und in der Folge automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement erhalten hat, der wäre dann nicht mehr verpflichtet, den Jahresbeitrag in Höhe von 29 Euro an Amazon zu zahlen.