Bewegung im Auslieferungsverfahren gegen Wikileaks-Chef

In das Auslieferungsverfahren um Julian Assange, den Gründer des Wikileaks-Internetportals, scheint Bewegung zu kommen. Am der Rande der am 27. September stattfindenden UN-Vollversammlung will der Außenminister von Ecuador, Ricardo Patiño, dem britischen Außenminister William Hague einen neuen Vorschlag unterbreiten. Der seit dem 19. Juni 2012 in der Londoner Botschaft Ecuadors festsitzende Assange solle danach unter dem diplomatischen Schutz der ecuadorianischen Regierung nach Schweden gebracht werden. Dort solle er in der dortigen Botschaft des Landes für Verhöre zur Verfügung zu stehen. Damit könnten nach Meinung Patiños alle Interessen berücksichtigt werden. Assange würde, wie von Schweden gewünscht, ausreisen, aber weiterhin unter diplomatischem Schutz stehen.

Assange wird von der schwedischen Justiz per Haftbefehl gesucht, weil er in Schweden zwei Frauen sexuell belästigt haben soll. Der Wikileaks-Gründer war aufgrund der Vorwürfe zunächst nach Groß-Britannien geflüchtet. Nachdem die britische Regierung einer Auslieferung nach Schweden zugestimmt hatte, flüchtete sich Assange in ecuadorianische Botschaft. Am 16. August 2012 entschied Ecuador, dem Flüchtling Asyl zu gewähren. Die britische Regierung verweigert Assange die Erlaubnis, das Land zu verlassen, um nach Lateinamerika zu gehen. Sie kündigte an, den Wikileaks-Chef sofort zu verhaften und an Schweden auszuliefern, sollte er die Botschaft verlassen.

Julian Assange bestreitet die von Schweden erhobenen Entwürfe. Er bezichtigte die schwedische Regierung, die angeblichen Sexualdelikte lediglich als Vorwand für eine Auslieferung in die Vereinigten Staaten zu nutzen. Dort droht Assange möglicherweise ein Prozess mit anschließender Haft wegen Geheimnisverrat und anderer Delikte, die mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Botschaftsdepeschen auf der Internetplattform in Verbindung stehen. Unterdessen hat sich die Beweislage in Schweden zugunsten Assanges verbessert. An einem Kondom, das als Beweismittel für die angezeigte Vergewaltigung galt, konnten keinerlei DNA-Spuren festgestellt werden, wie die Anwälte des Gesuchten erklärten. Eine Verwendung vor Gericht sei deshalb nicht zu erwarten.