Datenspionage der Jobcenter bei Facebook?

Bei zahlreichen Arbeitslosen sorgte in den vergangenen Tagen eine Meldung für große Unruhe. Danach sollen Mitarbeiter von Jobcentern soziale Netzwerke wie Facebook sowie Internetsuchmaschinen dazu genutzt haben, um persönliche Daten der Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV auszuspionieren. Dadurch sollten diejenigen ausfindig gemacht werden, die zu Unrecht Leistungen beziehen. Bundesdatenschützer Peter Schaar hält solche Praktiken für rechtswidrig und bittet Betroffene, sich an ihn zu wenden.

In seinen Tätigkeitsberichten für die Jahre 2011 und 2012 hatte Schaar zu dem Problem bereits Stellung bezogen. Er hatte erklärt, dass die privaten Daten der Hartz IV Bezieher von den Jobcentern nur in absoluten Ausnahmefällen über Internetangebote erhoben werden dürften. Dabei sei es nicht rechtens, wenn sich die Mitarbeiter unter falschem Namen gezielt mit Betroffenen in Verbindung setzten. In jedem Fall müssten die Arbeitslosen darüber informiert werden, wenn private Daten über sie erhoben würden.

Die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit folgte nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Sie wies die Anschuldigungen zurück. Eine derartige Praxis würde von den Jobcentern nicht ausgeübt und auch von der Agentur nicht gebilligt. Es sei ohnehin nicht möglich, dass sich Mitarbeiter der Jobcenter auf der Arbeit in soziale Netzwerke einloggten. Diese Zugänge seien gesperrt. Technisch sind damit nach Aussage der Agentur für die Jobcenter die Voraussetzungen nicht gegeben, sich auf der Arbeit mit der ihnen vorgeworfenen Ausspionierung zu betätigen.

Aufgrund der Erklärung Bundesagentur machte ein weiterer Vorwurf die Runde. Danach sollen Mitarbeiter privat von zuhause aus versucht haben, sich unter falschem Namen mit ihren Klienten zu befreunden, um so an deren Daten zu gelangen. Die Bundesagentur verwies diese Anschuldigung in den Bereich der Spekulation. Es sei ausgeschlossen, dass derartige Praktiken angewendet würden.

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