EU-Ausschluss für den Mac Pro

Eine neue Gesetzeserweiterung bricht dem Mac Pro von Apple das Genick: Ab 1. März 2013 darf der leistungsstarke Desktoprechner nicht mehr in EU-Ländern oder den EFTA-Staaten vertrieben werden.
Grund dafür ist der ab diesem Zeitpunkt in Kraft tretende Zusatzartikel der IEC-Richtlinie 60950-1, der unter anderem einen besseren Schutz des Lüfters und der elektronischen Anschlüsse vorsieht – beides kann der Mac Pro nicht erfüllen. So lässt sich der Lüfter zum Beispiel potenziell berühren und auch die Anschlüsse für externe Geräte sind nach neuester Regelung beim Mac Pro nicht ausreichend geschützt.
Laut Apple ist der Mac Pro jedoch das einzige Produkt des Hauses, welches dem Verkaufsverbot zum Opfer fällt. Tatsächlich liegt der Desktoprechner in dieser Hinsicht hinter seiner Zeit, denn abgesehen von leistungsstärkeren Prozessoren im Sommer vergangenen Jahres wurde er seit dem Jahr 2010 nicht mehr überholt. Etwas, das die vielen Fans des Mac Pros jedoch offenbar gerne gesehen hätten. So erreichte eine Facebook-Petition zur Überarbeitung im Mai 2012 bemerkenswerte 18.939 Likes.

Apple versprach statt eines Updates jedoch für das Ende 2013 etwas Großartiges. Ob es sich dabei um einen Nachfolger der Mac Pro Reihe handelt, ist noch ungeklärt.

Verkaufsverbot auch für Privatverkäufer?

Soll der Mac Pro im Privathaushalt seinem potentiellen Nachfolger weichen, müssen sich Mac Pro Besitzer keine Sorgen machen: Der Weiterverkauf bleibt uneingeschränkt gestattet. Lediglich die Händler der betroffenen Staaten werden laut Apple ab dem 18. Februar nicht mehr beliefert.
Übrigens: Von dem Verkaufsverbot ebenfalls nicht betroffen sind Lagerrückstände. Mit einem akuten Preissturz des Mac Pros, um die letzten Geräte noch vor Eintritt des finalen Datums zu verkaufen, kann daher also nicht unbedingt gerechnet werden.

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