Google verteidigt Bekanntgabe gelöschter Links

Datenschützer sind empört, weil Google nach ihrer Auffassung ein EuGH-Urteil vom Mai es Jahres unterläuft. Google verteidigt dieses Vorgehen.

Laut dem Urteil haben Personen ein Recht darauf, dass Google bestimmte Webseiten, die sensible Informationen über sie enthalten, aus dem Suchindex löscht. Der Suchmaschinenbetreiber bietet daher die Möglichkeit, auf Antrag bestimmte Seiten bei Suchanfragen zu ignorieren. Allerdings informiert Google die Betreiber der betreffenden Seiten. Damit macht die Suchmaschine auf die Daten aufmerksam, die eigentlich durch die Maßnahme aus der Öffentlichkeit verschwinden sollen.

Google bietet seit Jahren den Service, Webmaster über die Linklöschung zu ihrer Seite zu informieren. Dies geschehe, laut dem Suchmaschinenbetreiber, um unnötige Anfragen zu vermeiden. Da bei dieser Mitteilung keine neuen Daten weitergegeben würden, sei eine Benachrichtigung an die Betroffenen nicht erforderlich.

Dieses Vorgehen hat bereits dazu geführt, dass die gelöschten Links auf einer gesonderten Seite “Hidden from Google” veröffentlicht wurden. Datenschützer kritisieren ohnehin, dass die inkriminierten Links nur aus dem Index der europäischen Google-Seiten gelöscht würden. Google sieht in diesem Vorgehen nichts Verwerfliches, weil die betreffenden Seiten ohnehin nicht aus dem Internet gelöscht würden. Auch gibt es keinen Anlass, eine europäische Entscheidung in der ganzen Welt umzusetzen. Außerdem erklärt das Unternehmen, dass nur etwa fünf Prozent der Anfragen aus Europa über die internationale Seite liefen. Google leitet europäische Besucher von google.com grundsätzlich automatisch auf die jeweilige Landesversion.

Damit hat Google das Urteil vom 13. Mai des Jahres zwar schnell umgesetzt, aber Betroffene haben keine Sicherheit, dass die gesperrten Seiten nicht aufgerufen werden können. Wer über die internationale Seite sucht, wird weiter fündig. Auch werden die Seiten nur im Zusammenhang mit konkreten Suchbegriffen nicht angezeigt.

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