Openplan B: Chancen im Rechtsbruch

Die Openplan B bekam von dem Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn jüngst einen Brief, der ihr Rechtsbruch vorwirft. Die Aktiven von Open-Data haben ohne Einwilligung der Bahn Fahrplanangaben des Unternehmens zur weiteren Verbreitung verwendet.

Von Seiten der Geschäftsführung der Vertriebsabteilung der DB Vertrieb wurde das Verhalten der Openplan B nicht für besonders gut befunden. Die Firma hatte den gesamten Fahrplan im Fernverkehrsbereich öffentlich gemacht. Damit seien nach Ansicht der Bahn deren Rechte und die ihrer Partner sehr verletzt worden. Die Daten waren auf einer CD-Rom enthalten, die von der Bahntochter Vertrieb jüngst herausgegeben wurde. Openplan B wandelte die Daten um und Dritte konnten sie so leicht downloaden. Außerdem wurde diesen Nutzern glaubhaft gemacht, dass sie die Daten weiterverwenden dürften. Allerdings hat Openplan B auch Fahrzeitdaten anderer Verkehrsunternehmen veröffentlicht. Downloader dieser Auskünfte von Openplan B begehen ebenfalls Rechtsbruch, so eine führende Vertreterin der DB.

Allerdings haben die Daten durch diese Aktivitäten auch eine weitere Verbreitung erfahren. Das bedeutet, dass die Bahn dadurch sogar eventuell den einen oder anderen Kunden mehr gewonnen hat. Denn die deutschen Verkehrsunternehmen machen generell noch nicht von den Möglichkeiten Gebrauch, die ihnen zur Gewinnung der Fahrgäste eigentlich zur Verfügung stehen. Openplan B war bewußt, dass die Rechte zur Nutzung nicht vorlagen. Zahlreiche Gespräche mit der Bahn hatten nicht zu einer Einigung geführt. Das könnte nun zu einer Klage des Unternehmens führen, das doch eigentlich großen Nutzen von der Sache hatte.