Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DpolG Rainer Wendt forderte in einem Interview mit der Zeitung BILD die deutsche Politik auf, die Social-Media-Plattform Facebook für Schäden, die durch Aufrufe zu Treffen oder Feiern entstünden, haftbar zu machen. Bisher gebe es keine vom Gesetzgeber vorgesehene Grundlage für die Inanspruchnahme des sozialen Netzwerkes bei Kosten durch illegale Partys oder Flashmobs.
In der Vergangenheit uferten solche Veranstaltungen mehrmals aus. Vor kurzem erst hatte ein Auszubildender auf Facebook Einladungen zu einer Party ausgesprochen, die in einem Freibad in Konstanz vorgesehen war. Mehr als 13.000 User von Facebook hatten diese Einladung erhalten. Zwar war das Schwimmbad von der Polizei abgeriegelt worden, doch kam es bei Tumulten zu Körperverletzungen und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte.
Das Land Baden-Württemberg prüft momentan, ob es dem Auszubildenden eine Rechnung über 200.000 Euro zukommen lässt. Wendt meinte gegenüber der Boulevardzeitung, zwar sei der Hauptverantwortliche für derartige Schäden der User, der die Einladung ausspricht, doch könne Facebook nicht so tun, als ginge die Plattform das ganze nichts an. Joachim Herrmann, Innenminister Bayerns, stimmte Wendt zu. Er forderte Facebook auf bei derartigen Einladungen zumindest Warnhinweise anzubringen.
Der Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg, Reinhold Gall, meinte zeitgleich in der Südwest-Presse, Facebook als kommerzielle Plattform könne durchaus in die Pflicht genommen werden, wenn es um Verwüstungen oder Ruhestörungen ginge. Generell, so Gall weiter, müssten soziale Netzwerke auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte offensiver durchsetzen. Teilweise würden auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken gegen Polizisten falsche Beschuldigungen erhoben, ohne dass dies Folgen für die Urheber hätte.