Daten sind die Währung des Internets. Wir bezahlen für scheinbar kostenlose Dienste mit der Preisgabe persönlicher Informationen, die die Anbieter insbesondere durch Verkauf von Werbung in bare Münze verwandeln. Während vielen Nutzern dieser Preis für Personalisierung und Bedienkomfort angemessen erscheint – oder sie sich schlichtweg keine Gedanken darum machen –, sind andere besorgt, dass kleine Puzzleteilchen zu einem umfassenden Profil zusammengesetzt werden können.
Selbst ein so alltäglicher Vorgang wie eine Google-Suche wird da zum Problem: Suchverläufe werden gespeichert, die IP-Adresse mitgeliefert, Tracking-Cookies gesetzt und der verwendete Browser so genau identifiziert wie ein Fingerabdruck. Eine anonyme Suchmaschine verzichtet auf einige oder alle diese Eingriffe in die Privatsphäre.
Große Unterschiede der AGB
Zwar bieten anonyme Suchmaschinen mehr Schutz als der Inkognito-Modus des Browsers. Welche Erfassung und Weitergabe von Daten aber dennoch stattfindet, kann sehr unterschiedlich sein. Geregelt ist das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die mit der Nutzung akzeptiert werden. Hier heißt es aufpassen, denn unter Umständen stimmt auch der kritische User einer mehr oder weniger umfassenden Übermittlung in anonymisierter Form zu. Bedenken gibt es auch bezüglich des Server-Standorts oder der Eigentumsverhältnisse. Startpage.com mit Sitz in den Niederlanden bezeichnet sich selbst als sicherste Suchmaschine der Welt, Datenschützer weisen aber darauf hin, dass die Suchmaschine dem börsennotierten US-Unternehmen System1 gehört.
Vorteile durch Meta-Suche
Die Vorteile einer personalisierten Suche aufgrund erfasster Interessen, Surfverhalten, früherer Suchanfragen und Standort kann eine anonyme Suchmaschine nicht bieten. Die Suchergebnisse müssen aber deswegen nicht schlechter sein. Viele Online-Angebote begnügen sich nicht damit, die Anfrage einfach nur zu anonymisieren und dann an Google, Bing & Co. durchzuleiten. Interessant sind sogenannte Meta-Suchmaschinen, die die Ergebnislisten mehrerer Konkurrenten auswerten. Beispiele sind etwa die in Niedersachsen entwickelte MetaGer oder die kollaborativ programmierte Suchmaschine findfind.it.
Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass Meta-Suchmaschinen unter Umständen illegal sein können, weil sie ohne Erlaubnis geschützte fremde Datenbestände nutzen. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Suchmaschinen, die eigene Webcrawler einsetzen. Deren Ergebnisse können sogar besser sein als bei herkömmlichen Suchmaschinen, indem sie Content aus Quellen ausfiltern, die bekanntermaßen ausschließlich einem verbesserten Google-Ranking dienen und keinen Mehrwert an Informationen bieten.
So finanzieren sich alternative Suchmaschinen
Trotz des strikten Datenschutzes sind anonyme Suchmaschinen keine Wohltätigkeitsveranstaltung, sondern ein Geschäft. DuckDuckGo, bekannt vor allem als Standard-Suchmaschine des Tor-Browsers und mit täglich über 100 Millionen Suchanfragen einer der Marktführer, finanziert sich vor allem über Werbeeinnahmen und konnte 2018 eine Investitionssumme von umgerechnet rund 10 Millionen des kanadischen Rentenfonds Omers einstreichen.
Die familienorientierte Suchmaschine Swisscows vertraut einerseits auf ihre Fans, die T-Shirts und Tassen kaufen können, macht aber auf der Webseite auch transparent, dass das meiste Geld aus einer Kooperation mit Bing stammt. Zwar werden keine persönlichen Daten an Bing übermittelt, sehr wohl aber die Suchanfrage selbst. Auf dieser Basis liefert Bing Werbung, und Swisscows erhält einen Teil der Erlöse. Anonymität und Werbeeinnahmen schließen sich also keineswegs aus, sondern können eine erfolgreiche Symbiose sein: Der Nutzer einer anonymen Suchmaschine erhält auch ohne Datenpreisgabe eine zielgerichtete Werbung und trägt damit zur Finanzierung des Datenschutz-freundlichen Angebots bei.
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