Youtube und GEMA – der Streit geht weiter

Das Videoportal Youtube, ein Tochterunternehmen der Google Inc., befindet sich bereits seit 2009 im Streit mit der GEMA, der Gesellschaft musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte. Obwohl noch mehrere Verhandlungen in verschiedenen Instanzen laufen und beide Parteien eigentlich eine Einigung finden möchten, sind die für Januar 2013 angesetzten Gespräche jedoch wieder gescheitert. Das gab die GEMA in einer Pressemeldung vom 10. Januar 2013 bekannt. Zudem erwirkte man eine Abmahnung gegen die Sperrsymbole, die bei deutschen Videos darauf hinweisen, dass “die für die Wiedergabe erforderlichen Rechte nicht eingeräumt wurden”. Dies würde dem Image der Verwertungsgesellschaft schaden und Verbrauchern falsche Tatsachen vorführen. Bislang hat die GEMA aber von gerichtlichen Schritten gegen die Warnungen abgesehen, um guten Willen zu zeigen und die Verhandlungen nicht durch weitere Verfahren zu belasten. Auch über den Preis der pro Video geforderten Gebühr ist man sich gänzlich uneinig, da die GEMA den Standpunkt vertritt, Youtube sei ein Content-Provider, würde also selbst Videos anbieten und diese verwalten, Youtube selbst wiederum sich lediglich für einen Hoster hält, der nur die Infrastruktur bereitstellt um eigene Videos zu veröffentlichen. Prinzipiell ist die Sache auch klar, aber da das Videoportal kontextsensitive Werbung in die Filmchen einbindet, ist ein gewisser Aspekt der Verwaltung und damit auch der Editierung nicht abzusprechen.

Auch für die Musikbranche ist die Uneinigkeit der beiden Parteien ein großes Ärgernis. Schließlich würden rechteverwertete Plattenlabel in anderen Ländern gut an Youtube verdienen. Sony Music Deutschland berichtet in diesem Zusammenhang von millionenschweren Umsatzeinbußen und wirft der GEMA vor, sie würde bei der Rechteverwertung sehr restriktiv vorgehen. Das Videoportal habe schließlich bereits in mehr als 45 Ländern Verträge mit Plattenlabeln und Verwertungsfirmen geschlossen. In Deutschland kann aber zumindest kurzfristig mit keiner Einigung gerechnet werden.

Bild: © Gerd Altmann / PIXELIO